· 

Stoma stinkt? Nicht mit StomOdor!

Allein der Gedanke, geruchlich unangenehm aufzufallen, bindet viele Stoma-Träger an ihr sicheres Zuhause. Dabei gibt es ein zuverlässiges Gegenmittel – das nun auch von der Krankenkasse bezahlt wird!

 

Siege sollte man immer feiern. Und ganz besonders, wenn ihnen ein langer Kampf vorausgeht. Wir haben gekämpft – wie die Löwen! Unser Sieg: Jetzt wird StomOdor, das Produkt, das so vielen Trägern das Leben mit Stoma erleichtert, nun endlich von der Kasse bezahlt.

 

Warum uns das so freut? Weil wir wissen, wie viel Lebensqualität es bringt. Stoma-Träger sehen sich täglich diversen Herausforderungen ausgesetzt: Was gilt es beim Anbringen und Tragen zu beachten? Wie oft ist der Stomabeutel zu leeren – und was, wenn er undicht wird? Was tun bei Durchfall? Welche Getränke, welche Lebensmittel darf man zu sich nehmen als Stoma-Träger? Kurzum: Jede Menge Klippen gilt es täglich zu umschiffen, aber selbst, wenn man alles richtig macht, leiden viele Betroffenen unter dem Geruch – oder auch nur unter der Möglichkeit des Geruchs. Sie fühlen sich unwohl, haben Angst, unangenehm aufzufallen und schränken ihren Bewegungs- und Aktivitätsradius erheblich ein.

 

Hier kommt StomOdor ins Spiel, denn das Spray und die Tropfen sind eine wirklich zuverlässige Hilfe. Sie überdecken keine Gerüche, sondern neutralisieren sie wirkungsvoll. Dabei kommt keine Chemie zum Einsatz, denn StomOdor ist zu 100% ein Naturprodukt auf der Basis von reinen essenziellen Ölen und gereinigtem Wasser. Es wirkt kraftvoll, weil es die Geruchsmoleküle zersetzt und katalytisch abbaut. Was stinkt, wird mit StomOdor nicht überlagert, sondern an der Quelle neutralisiert.

 

Viele unserer Kunden werden schnell zu Stammkunden, denn es gibt nichts Vergleichbares auf dem deutschen Markt. Wer mit StomOdor unterwegs ist, vergrößert seinen Radius Stück für Stück, sobald sich StomOdor einmal mit seiner Wirkungskraft beweisen konnte. Dieses Gefühl der Erleichterung beschreiben viele unserer Kundinnen und Kunden – denn selbst wenn jetzt etwas Unerwartetes beim Entleeren, beim Gasablassen oder Entsorgen passiert, wird das niemand merken.

 

Zwei Jahre lang haben wir dafür gekämpft, dass diese Verbesserung der Lebensqualität für mehr Stoma-Träger möglich wird. Wir haben mit dem Spitzenverband der GKV (Gesetzliche Krankenkasse) verhandelt, zwei negative Beschlüsse erfolgreich angefochten und nun endlich die Aufnahme von StomOdor ins Hilfsmittelverzeichnis durchgesetzt: Seit dem 01.07.2021 sind alle Produkte rezeptfähig und gehen im vollen Umfang zu Lasten der GKV. Drei Hilfsmittelnummern wurden vergeben, nämlich:

 

HMV-Nr. 29.26.11.6174 für das Spray Maxi mit Zerstäuber 210 ml. Medizinprodukt der Klasse I. Für zu Hause

HMV-Nr. 29.26.11.6175 für das Spray Mini mit Zerstäuber 50 ml. Medizinprodukt der Klasse I. Für unterwegs, auf Reisen

HMV-Nr. 29.26.11.6176 für die Drops: Tropfflasche 35 ml, Medizinprodukt der Klasse I.

 

Um das zu feiern, haben wir direkt neue Duftvarianten herausgebracht: Statt nur einer Duftnote können Sie nun aus diesen fünfen wählen: Apfel, Citrus, Jasmin, Boronia und Leinen.

 

Weitere Details und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.stomodor.de/